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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Foto- & Grafikdienstleistungen sowie Kooperationen von

 

ElFa Fotografie

 

Michaela Seebauer
Tannenstraße 2

85604 Zorneding

Deutschland

 

E-Mail: michaela@elfa-fotografie.com

Telefon: 0176/62473162


Keine Pakete oder Päckchen – Annahme wird verweigert!

GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ElFa Fotografie - Michaela Seebauer (nachfolgend „Fotografin“ oder „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) über fotografische Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Tierfotografie, Hundefotografie, Haustierfotografie sowie damit verbundene Zusatzleistungen.

 

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

 

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) getroffen wurden.

VERTRAGSSCHLUSS / BUCHUNG

Die Buchung eines Fotoshootings oder einer sonstigen fotografischen Leistung kann mündlich, schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail, Kontaktformular oder Direktnachricht) erfolgen.

 

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin, ein Leistungsumfang oder ein Angebot durch den Auftraggeber verbindlich bestätigt und von der Auftragnehmerin angenommen wurde.

 

Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien und können gesondert vergütet werden.

LEISTUNGSUMFANG

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Leistungsbeschreibung auf der Website oder der jeweiligen Buchungsbestätigung.

 

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

  • Durchführung von Fotoshootings

  • fotografische Begleitung von Tieren und Haltern

  • Bildauswahl durch die Auftragnehmerin

  • digitale Auswahlgalerie / Online-Galerie

  • Bildbearbeitung / Retusche

  • Bereitstellung der finalen Bilddateien

  • Druckprodukte oder sonstige Fotoprodukte (sofern vereinbart)

  • Kooperationen / Content-Erstellung / Werbefotografie (sofern ausdrücklich vereinbart)

 

Die Auftragnehmerin schuldet – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – kein bestimmtes Motiv, keinen bestimmten künstlerischen Stil in Einzelheiten und keinen konkreten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg, sondern die Erbringung einer fotografischen Dienstleistung in ihrem bekannten Stil.

Die Auftragnehmerin ist hinsichtlich Bildgestaltung, Lichtführung, Perspektive, Auswahl und künstlerischer Bearbeitung frei, soweit keine ausdrücklich vereinbarten Kundenvorgaben entgegenstehen.

 

Unbearbeitete Rohdateien (RAW-Dateien) sowie nicht ausgewählte Aufnahmen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder das entsprechende Paket gebucht wurde.

PREISE / VERGÜTUNG / FÄLLIGKEIT

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart, ist zur verbindlichen Terminreservierung der gesamte Shootingpreis innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch vor dem vereinbarten Shootingtermin, zur Zahlung fällig.
Erst nach vollständigem Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert.

Die Bearbeitung und finale Übergabe der ausgewählten Bilder erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen, wenn Teilleistungen vereinbart oder bereits erbracht wurden.

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

ZUSATZKOSTEN / FAHRTKOSTEN / NEBENKOSTEN

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind zusätzliche Aufwendungen gesondert zu vergüten.

 

Hierzu zählen insbesondere:

  • Fahrtkosten

  • Parkgebühren

  • Maut

  • Unterkunftskosten

  • Eintritts- oder Locationgebühren

  • Genehmigungen

  • Requisiten / Dekoration

  • Leihgebühren

  • Versandkosten

  • sonstige projektbezogene Fremdkosten

 

Fahrtkosten werden – sofern nicht anders vereinbart – mit 0,60 € pro gefahrenem Kilometer ab Tannenstraße 2, 85604 Zorneding berechnet.


Ein ggf. freier Radius von 20 km kann individuell vereinbart werden.

Entstehen zusätzliche Kosten kurzfristig aufgrund ausdrücklicher Kundenwünsche oder objektiver Erforderlichkeit zur Durchführung des Shootings, können diese nachträglich berechnet werden, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

BILDAUSWAHL / BEARBEITUNG / LIEFERZEIT

Die Vorauswahl der technisch und künstlerisch geeigneten Bilder erfolgt durch die Auftragnehmerin.

Der Auftraggeber erhält – sofern vereinbart – eine Auswahlgalerie zur Sichtung und Auswahl.

Erst nach Auswahl der Bilder durch den Auftraggeber und vollständigem Zahlungseingang beginnt die finale Bearbeitung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Andernfalls erfolgen Bearbeitung und Auslieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

Als unverbindlicher Richtwert gilt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – eine Fertigstellung innerhalb von ca. 2-8 Wochen nach vollständigem Zahlungseingang und finaler Bildauswahl.

Geringfügige Abweichungen in Farbe, Helligkeit, Kontrast, Ausschnitt oder Bildwirkung stellen keinen Mangel dar, soweit sie dem fotografischen Stil oder technischen Gegebenheiten entsprechen.

MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Termin alle für die Durchführung des Shootings wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 Dies betrifft insbesondere:

  • pünktliches Erscheinen

  • geeignete Vorbereitung des Tieres

  • wahrheitsgemäße Angaben zum Verhalten, Gesundheitszustand und Besonderheiten des Tieres

  • geeignete Kleidung / Ausrüstung / Leinen / Hilfsmittel

  • ggf. notwendige Einverständnisse Dritter oder Genehmigungen

 

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Tier für das Shooting gesundheitlich und charakterlich geeignet ist und keine Gefahr für Menschen, andere Tiere, Locations oder Ausrüstung darstellt.

 

Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder sein Tier verursacht werden, können zu einer Verkürzung der tatsächlichen Shootingzeit führen, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Preisreduzierung entsteht.

TIERWOHL / SICHERHEIT / ABBRUCH DES SHOOTINGS

Das Wohl des Tieres steht jederzeit an erster Stelle.

 

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Shooting zu unterbrechen, anzupassen oder abzubrechen, wenn:

  • das Tier erkennbar unter Stress steht,

  • gesundheitliche Risiken bestehen,

  • eine Gefährdung von Mensch, Tier oder Material vorliegt,

  • die Durchführung tierschutzwidrig oder unzumutbar wäre.

 

In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung sämtlicher ursprünglich geplanter Motive oder Inhalte.

 

Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene Kosten bleiben in diesem Fall grundsätzlich vergütungspflichtig, es sei denn, der Abbruch wurde ausschließlich von der Auftragnehmerin zu vertreten.

WETTER / HÖHERE GEWALT / TERMINVERSCHIEBUNG

Outdoor-Shootings sind naturgemäß von Wetter, Licht und Umgebungsbedingungen abhängig.

 

Ist ein Shooting aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen, Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger nicht von der Auftragnehmerin zu vertretender Umstände nicht oder nur unzumutbar durchführbar, kann der Termin verschoben werden.

 

In diesen Fällen bemühen sich beide Parteien um einen zeitnahen Ersatztermin.

 

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Hotel-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

STORNIERUNG / RÜCKTRITT DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Der Auftraggeber kann vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail).

 

Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Auftragnehmerin.

10.3 Im Fall einer Stornierung gelten – sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht greift – folgende pauschale Ausfallentschädigungen:

  • bis 14 Tage vor dem Termin: Einbehalt der Anzahlung in Höhe von 30 % als Reservierungs- und Ausfallhonorar

  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • 6 Tage bis 24 Stunden vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • bei Nichterscheinen ohne Absage unter 24 Stunden: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

 

Bereits angefallene und nicht mehr vermeidbare Zusatzkosten (z. B. Unterkunft, Tickets, Genehmigungen, externe Dienstleister, Reisekosten) sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie tatsächlich entstanden sind.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Verhinderung aus wichtigem Grund (z. B. akute Erkrankung, Notfall, tierschutzrelevante Situation) kann nach Absprache ein einmaliger Ersatztermin angeboten werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

 

Wiederholte kurzfristige Terminverschiebungen können mit einer angemessenen Bearbeitungs- oder Ausfallpauschale berechnet werden.

RÜCKTRITT / ABSAGE DURCH DIE AUFTRAGNEHMERIN Rücktritt

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Termin zu verschieben, wenn die Durchführung des Shootings aus wichtigen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

 

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Krankheit oder Unfall

  • höhere Gewalt

  • extreme Wetterlagen

  • unvorhersehbare Sicherheits- oder Tierschutzrisiken

  • sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin

 

In diesen Fällen wird – soweit möglich – ein Ersatztermin angeboten.

 

Bereits geleistete Zahlungen werden bei endgültigem Nichtzustandekommen des Shootings zurückerstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten Teilleistungen oder individuell angefallenen, nicht rückerstattbaren Fremdkosten gegenüberstehen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind – außer bei Vorsatz oder gesetzlich zwingender Haftung – ausgeschlossen.

NUTZUNGSRECHTE / URHEBERRECHT

Alle von der Auftragnehmerin angefertigten Fotografien sind urheberrechtlich geschützt.

 

Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt bei der Auftragnehmerin.

 

Der Auftraggeber erhält – nach vollständiger Bezahlung – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final übergebenen Bildern im vertraglich vereinbarten Umfang.

 

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst dieses Nutzungsrecht ausschließlich die private Nutzung.

Hierzu zählen insbesondere:

  • private Speicherung

  • Ausdrucke für den privaten Gebrauch

  • private Nutzung auf persönlichen Social-Media-Profilen

  • Nutzung im privaten familiären Umfeld

 

Eine kommerzielle, gewerbliche, redaktionelle, werbliche oder sonstige geschäftliche Nutzung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 

Dazu zählen insbesondere:

  • Nutzung für Unternehmen, Marken oder Vereine

  • Werbung / Anzeigen / Flyer / Website / Shop

  • bezahlte Kooperationen

  • Produktvermarktung

  • gewerbliche Social-Media-Nutzung

  • Nutzung durch Züchter, Hundeschulen, Shops, Hersteller oder Dienstleister

 

Für solche Nutzungen ist ein gesondertes Honorar bzw. Buyout zu vereinbaren.

 

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen auf den Auftraggeber über.

 

 

VERÖFFENTLICHUNG / SOCIAL MEDIA / BEARBEITUNG DURCH DEN KUNDEN

Der Auftraggeber darf die final übergebenen Bilder im Rahmen der eingeräumten privaten Nutzungsrechte veröffentlichen.

Bei einer Veröffentlichung in sozialen Netzwerken oder auf Webseiten ist – soweit technisch möglich und zumutbar – eine Nennung oder Verlinkung der Auftragnehmerin erwünscht.

Eine Entfernung von Wasserzeichen, Logos oder Urhebervermerken ist nicht zulässig, sofern Bilder mit solchen Kennzeichnungen bereitgestellt wurden.

Eine nachträgliche Veränderung der Bilder durch Filter, starke Farbveränderungen, Retusche, Beschnitt in entstellender Weise, KI-Bearbeitung oder sonstige wesentliche Bildmanipulationen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.

Die Weitergabe von Nutzungsrechten oder Bilddateien an Dritte zur Nutzung über den ursprünglich vereinbarten privaten Zweck hinaus ist nicht gestattet.

Vorschaubilder, Galerievorschauen oder nicht final ausgelieferte Dateien dürfen nicht gespeichert, veröffentlicht, weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.

EIGENWERBUNG / PORTFOLIO-NUTZUNG DURCH DIE AUFTRAGNEHMERIN

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilder zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf:

  • Website

  • Portfolio

  • Social Media

  • Blog

  • Werbematerialien

  • Ausstellungen / Präsentationen

 

Dies gilt nur, soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers oder abgebildeter Personen entgegenstehen.

 

Der Auftraggeber kann der Nutzung seiner Bilder für Eigenwerbezwecke jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.

 

Bereits veröffentlichte Printmaterialien oder bereits erfolgte Veröffentlichungen müssen in diesem Fall nicht rückwirkend entfernt werden, soweit dies unzumutbar ist.

BILDISRECHTE / EINWILLIGUNGEN DRITTER

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm zum Shooting mitgebrachten oder eingebundenen Personen mit der Aufnahme und – soweit gewünscht – mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

 

Werden Minderjährige fotografiert, versichert der Auftraggeber, dass die erforderliche Einwilligung der sorgeberechtigten Personen vorliegt.

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Durchführung des Shootings keine Rechte Dritter verletzt werden.

ABNAHME / REKLAMATION / MÄNGEL

Der Auftraggeber hat die gelieferten Bilder unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Bilder in Textform mitzuteilen.

 

Künstlerische Aspekte wie Bildstil, Perspektive, Farblook, Schärfeverlauf, Lichtstimmung oder Motivwahl stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem vereinbarten oder erkennbaren Stil der Auftragnehmerin entsprechen.

 

Bei berechtigten technischen oder vertragsrelevanten Mängeln hat die Auftragnehmerin das Recht zur Nachbesserung.

 

Ein Anspruch auf Neuerstellung des gesamten Shootings besteht nur, wenn eine Nachbesserung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist.

HAFTUNG

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

Für Schäden, Verluste oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, technische Ausfälle, Naturereignisse, unvorhersehbare Umstände oder das Verhalten von Tieren entstehen, haftet die Auftragnehmerin nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber haftet für alle durch ihn, seine Begleitpersonen oder sein Tier schuldhaft verursachten Schäden an Personen, Sachen, Locations oder Ausrüstung.

ARCHIVIERUNG / DATENSICHERUNG

Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten durch die Auftragnehmerin ist nicht geschuldet.

 

Die Auftragnehmerin bewahrt finale Bilddaten für einen begrenzten Zeitraum freiwillig auf, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein.

 

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die übergebenen Bilddateien nach Erhalt ordnungsgemäß zu sichern.

DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

 

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Es gilt das deutsche Recht

  • Für Privatpersonen kein Gerichtsstand

  • Für Unternehmen: Gerichtsstand Ebersberg

 

 

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